Altautoannahmestellen | Autoverwertungsbetriebe
Annahme und Verwertung von Altfahrzeugen
Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden
Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe
Kennzeichen für stark ätzende Stoffe
Kennzeichen für stark reizende Stoffe
Nie über den Restabfall entsorgen
Nie über die Toilette entsorgen
Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden
Es gilt die Altfahrzeug-Verordnung
Wenn Sie Ihr Altfahrzeug sowie ausgebaute, ersetzte Fahrzeugteile entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle oder einen zertifizierten Demontagebetrieb.
Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben. Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 -rosa-) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt. Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bei Fragen zur Entsorgung beraten Sie die Mitarbeiter/-innen der Kommunalen Abfallentsorgung - siehe Link Ansprechpartner - gern.