Altautos

Autowracks, Motorradwracks, Altfahrzeuge
  • Entsorgungsweg:
Altautoannahmestellen | Autoverwertungsbetriebe

Altautoannahmestellen | Autoverwertungsbetriebe

Annahme und Verwertung von Altfahrzeugen

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Kennzeichen für stark ätzende Stoffe

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Es gilt die Altfahrzeug-Verordnung
Wenn Sie Ihr Altfahrzeug sowie ausgebaute, ersetzte Fahrzeugteile entsorgen möchten oder müssen, wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle oder einen zertifizierten Demontagebetrieb.

Bei Überlassung des Altfahrzeuges ist dem Kfz-Halter der Verwertungsnachweis zu übergeben. Der Verwertungsnachweis und die Kfz-Zulassung sind der Kfz-Zulassungsstelle bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorzulegen. Eine Ausfertigung des Verwertungsnachweises (Blatt 1 -rosa-) ist für den Kfz-Halter/-Eigentümer bestimmt. Wird der Verwertungsnachweis nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Bei Fragen zur Entsorgung beraten Sie die Mitarbeiter/-innen der Kommunalen Abfallentsorgung - siehe Link Ansprechpartner - gern.

Zuletzt aktualisiert: 12.09.2024 Zurück