Leere Batterien nie in den Restabfall
Nicht aufladbare Primärbatterien versorgen unter anderem Taschenlampen, Spielzeuge und ähnliches mit Energie. Sogenannte Sekundärbatterien (aufladbare Akkus) liefern den Strom für Handys und Telefone, elektrische Zahnbürsten, Werkzeuge, Notebooks und viele Geräte mehr. Gemäß Batteriegesetz haben "Besitzer von Altbatterien diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen", das heißt, Gerätebatterien gehören auf keinen Fall in den Restabfall.
Damit eine getrennte Erfassung möglich wird, muss jeder Händler der Akkus und Batterien im Sortiment führt, diese, wenn sie verbraucht sind, zurücknehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Bitte achten Sie deshallb auf die dafür im Handel, vor allem in Super- und Drogeriemärkten in den Kassenbereichen aufgestellten Batteriesammelboxen. Batteriesammelboxen werden ebenfalls an den Wertstoffhöfen und beim Schadstoffmobil vorgehalten.
Unser Landkreis macht mit
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nimmt an der Aktion des BDE - Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. teil.
Mit einer Aufkleberaktion werden die Bürger/-innen sensibilisiert, keine
Lithium-Ionen-Akkus oder –batterien "in die Tonne" zu werfen. Die Aufkleber werden auf Restabfallbehälter und Gelbe Tonnen geklebt, zunächst bei Neuaufstellungen oder Tausch der Tonnen.
Informationen zu den Kampagnen finden Sie hier
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