Einstreu

vom Kleintier aus Heu, Stroh, Holzspänen sowie auf mineralischer Basis (Silikat), verbraucht, mit Urin oder Kot verschmutzt
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Genutztes Einstreu jeder Art (inklusiver der darin enthaltenen Exkremente), ist grundsätzlich über den Restabfallbehälter oder einen Restabfallsack zu entsorgen.

Im der Stadt Neubrandenburg, in der die Biotonne (im Gegensatz zu den anderen Orten des Landkreises MSE) eingeführt ist, ist eine Entsorgung von Katzen- und Kleintierstreu, auch für Einstreu aus organischen Materialien, wie Heu, Stroh oder Holz (Häcksel, Späne, Holzwolle) aufgrund der enthaltenen Tierexkremente über die Biotonne sogar verboten.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 14.06.2024 Zurück