REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
Bringsystem für diverse Abfälle, E-Altgeräte und Sperrmüll
Nie über den Restabfall entsorgen
Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden
Gemäß Altholzverordnung werden Abfälle aus Holz in vier Altholz-Kategorien eingeteilt: A I, A II, A III und A IV.
Als Altholz werden auf den Werstoffhöfen jedoch nur unbehandelte, unbeschichtete Holzabfälle der Kategorie A I (definiert als: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde) in haushaltsüblichen Mengen von maximal einem Kubikmeter je Anlieferung gegen Gebühr angenommen.
Das sind Baumischabfälle
Holzabfälle der Altholzkategorien A II und A III, wie zum Beispiel Laminat, Dielen, Balken, Türen mit Glaseinsätzen und gestrichene Holztüren, Türzargen, Rahmen, Zaunbretter, Holzfenster ohne Glas werden auf den Wertstoffhöfen ebenfalls gebührenpflichtig, jedoch als - Baumischabfall - angenommen.
Bauelemente aus Holz sind kein Sperrmüll
Beachten Sie auch, dass die genannten Holzabfälle auch nicht als Spermüll angemeldet werden können beziehungsweise nicht als Sperrmüll entsorgt werden.
+ Definitionen der Aktholzklassen A II, A III und A IV
+ Altholzkategorie A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
+ Altholzkategorie A III:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
- Altholzkategorie A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz