Elektroaltgerätesammlung
Holsystem nach Anmeldung
Nie über den Restabfall entsorgen
Abholen lassen oder selbst anliefern
Die im Folgenden genannten Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten werden als sogenannte Altgeräte nach Anmeldung über das Sperrmüllformular, das Online-Anmeldeformular auf der Website und in der App vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.
• Auch auf den Wertstoffhöfen können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
• Bei der Annahme aller Elektroaltgeräte wird kein Entgelt erhoben.
Gilt auch für die Folgenden, hier im Abfall ABC nicht gesondert aufgeführten elektrischen Geräte u. a. m. ...
• Anrufbeantworter
• Beamer
• Bildwerfer
• Bohr- und andere Heimwerkermaschinen (elektrisch)
• Brillenreigungsgerät
• Brotbackautomat
• Brotröster
• Bügeleisen
• Bügelstation
• CD und DVD-Spieler
• Christbaumbeleuchtung (elektrisch)
• Dampfbügeleisen
• Digitalprojektor
• Dosenöffner (elektrisch)
• Dunstabzugshaube
• Elektroherd, Cerankochfelder, Campingkochplatten
• Eierkocher (elektrisch)
• Espressomaschine
• Faxgerät
• Filmkamera
• Fernseher
• Flachbildfernseher
• Folienschweißgerät
• Fotokopiergeräte
• Friteuse
• Gasherd mit elektrischem Backofen
• Gebläse
• Grill (elektrisch)
• Haarglätteisen
• Haartrockner
• Handrührgerät
• Hometrainer
• Kaffeautomat
• Kaffeemachine
• Klimagerät
• Kopierer
• Küchenwaage
• Lampen und Leuchten
• Laserdrucker
• Lockenstab
• Luftbefeuchtungsgerät
• Lüfter
• Mikrowelle
• Mikrowellenherd
• Milchschäumer (elektrisch)
• Mixer (elektrisch)
• Mühle (elektrisch)
• Personenwaage elektronisch
• Plattenspieler
• Radiogerät
• Radiowecker
• Rasierapparat (elektrisch)
• Reisebügeleisen
• Sandwichmaker
• Scanner
• Solarmodule
• Stabmixer
• Staubsauger
• Taschenrechner
• Teemaschine
• Tintenstrahldrucker
• Toaster
• Tonbandgerät
• Ventilatoren aller Art
• Videokamera
• Videoprojektor
• Videorekorder
• Waffeleisen (elektrisch)
• Walkman
• Wäscheschleuder
• Wäschetrockner
• Waschmaschine
• Wasserkocher
• Weihnachtsbaumbeleuchtung
• Zahnbürste
• Zerkleinerer (elektrisch)
• Zitruspresse (elektrisch)
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.
Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen.
Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Waschmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.