Kunststofftüte, Quarkbecher und Co.

Tüten, Beutel, Becher, Flaschen und Formteile
  • Entsorgungswege:
Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Sammelsystem im Auftrag der dualen Systeme

OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen (LVP)) aus Kunststoffen, Alu, Weißblech und Verbundmaterialien sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Tonnen oder 1.100 Liter Wertstoffcontainern zur Entsorgung bereitzustellen. Auch auf den Wertstoffhöfen können Leichtverpackungen (LVP), verpackt in transparenten Müllbeuteln angeliefert werden.

Unter anderem folgende leere Verkaufs-/Leichtverpackungen gehören (ohne Inhaltsreste) in die Gelben Tonnen und Container ...

• Eierkarton aus PET und EPS-Schaum (EPS = versiegeltes Styropor, Polystyrol)
• Flaschen und Kanister aus diversen Kunststoffen von Reinigungs-, Wasch- und Spülmitteln, Kosmetika und ähnliches
• Kunststoffspannbänder
• Obststiegen aus Kunststoff, Kunststoffnetze (von Obst und Gemüse)
• Plastiktüten, Plastikbeutel von Keksen, Chips, Bonbons und anderem mehr
• Quark- und Joghurtbecher sowie Kunststoffbecher und -schalen für viele verschiedene Lebensmittel
• Saftpackungen und Milchtüten aus Kunststofffolie
• Schraubverschlüsse Deckel von Flaschen, Gläsern und Dosen
• Styropor-Verpackungsformteile, Verpackungschips
• Styropor-Menüschalen, Gemüse- oder Fleischschalen
• Styropor-Thermoboxen, Hamburger-Box

Mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum ist die Leerung der Gelben Tonnen auch gebührenfrei. Bitte verzichten Sie trotzdem zur Abfallvermeidung, wo immer möglich, auf die Benutzung von Einwegprodukten.

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Hinsichtlich der Nutzung und Entsorgung von Einwegartikeln beachten Sie bitte diesen Hinweis ...
Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 18.01.2024 Zurück