Kunststofftüte, Quarkbecher und Co.

Tüten, Beutel, Becher, Flaschen und Formteile
  • Entsorgungswege:
Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Sammelsystem im Auftrag der dualen Systeme

OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das Sammelsystem für Leichtverpackungen
Leere Verkaufsverpackungen, hergestellt aus ...
• verschiedenen Kunststoffen,
• den Leichtmetallen Aluminium oder Weißblech,
• einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststofffolie sowie
• Aluminiumfolie,
sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Tonnen zur Entsorgung bereitzustellen. Auch auf den Wertstoffhöfen können Leichtverpackungen, verpackt in transparenten Müllbeuteln angeliefert werden.

In die Gelben Tonnen und Container gehören unter anderem folgende leere Verkaufs- und Leichtverpackungen (ohne Inhaltsreste) ...
• Eierkarton aus PET und EPS-Schaum (EPS = versiegeltes Styropor, Polystyrol)
• Flaschen und Kanister aus diversen Kunststoffen von Reinigungs-, Wasch- und Spülmitteln, Kosmetika und ähnliches
• Kunststoffspannbänder
• Obststiegen aus Kunststoff, Kunststoffnetze (von Obst und Gemüse)
• Plastiktüten, Plastikbeutel von Keksen, Chips, Bonbons und anderem mehr
• Quark- und Joghurtbecher sowie Kunststoffbecher und -schalen für viele verschiedene Lebensmittel
• Saftpackungen und Milchtüten aus Kunststofffolie
• Schraubverschlüsse Deckel von Flaschen, Gläsern und Dosen
• Styropor-Verpackungsformteile, Verpackungschips
• Styropor-Menüschalen, Gemüse- oder Fleischschalen
• Styropor-Thermoboxen, Hamburger-Box

Mit dem Kauf eines verpackten Produktes haben Sie bereits den Kostenanteil für die Entsorgung der Verpackung bezahlt. Darum ist die Leerung der Gelben Tonnen auch gebührenfrei.



Hinsichtlich der Nutzung und Entsorgung von Einwegartikeln beachten Sie bitte diesen Hinweis ...
Am 3. Juli 2021 sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste unten).

Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 14.03.2025 Zurück