Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Nie über den Restabfall entsorgen
Transportpaletten sind kein Sperrmüll!
Nutzbare Paletten bitte an den Lieferanten, das Baugeschäft oder den Händler zurückgeben.
Wenn das nicht möglich ist, oder wenn die Paletten nicht mehr nutzbar sind, können Paletten aller Art gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen anliefert werden.
+ Eine Entsorgung als Altholz kann erfolgen, wenn es sich um eine Holzpalette handelt, die lediglich hitzebehandelt wurde.
+ Ist die Holzpalette gestrichen oder ähnlich behandelt, muss sie, wie Transportpaletten aus Kunststoff oder Wellpappe als Baumischabfall entsorgt werden.
Sowohl Altholz als auch Baumischabfälle können Sie in haushaltsüblichen Mengen von maximal einem Kubikmeter je Anlieferung gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen und Kleinnannahmen der OVVD anliefern.