Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Kennzeichen für stark ätzende Stoffe
Nie über den Restabfall entsorgen
Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden
Das beste ist es, eine defekte Starterbatterie inklusive Säure im Handel/bei der Verkaufsstellen zurückzugeben. Die Akkusäure zu Ihrem eigenen Schutz nicht aus der Batterie entfernen, denn sie ist stark ätzend, nicht brennbar, jedoch stark wassergefährdend (Klasse 1).
Musste die Säure aus der Starterbatterie entfernt werden, geben Sie diese bitte in einem fest verschlossenem Behältnis beim Schadstoffmobil ab. Gefähliche Flüssigkeiten niemals mit anderen gefährlichen Flüssigkeiten vermischen.
Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, einen Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EURO zu erheben (Pfandpflicht gemäß § 10 BattG | siehe Linkliste). Bei Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie wird der Pfand von der Verkaufsstelle erstattet ( siehe § 11 Absatz 3 BattG).
Haben Sie Fahrzeug-Altbatterien aus älteren Kfz oder sonstiger Herkunft, können Sie diese ebenfalls komplett an den Sammelstellen für gefährliche Abfälle (Schadstoffmobil) abgeben.