Pappteller

Pommesschalen, Grillschalen, Döner-Pommes-Boxen von der Imbissbude und anderes Einweggeschirr aus beschichteter Pappe
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Benutzte, mit Essensresten verklebte Pappteller und ähnliche Einwegverpackungen immer über den Restabfallbehälter entsorgen. Das betrifft auch Kartonagen (Pappkartons und -schachteln), wenn diese mit Speiseresten verunreinigt sind, wie vor allem den Pizzakarton.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Am besten ist es, zur Abfallvermeidung, wo immer möglich, auf die Verwendung von Einwegprodukten verzichten.Bitte benutzen Sie besonders auch auf Partys und Familienfeiern kein Einweggeschirr (keine Pappteller, keine Plastikbecher, keine Einweg-Plastikbesteck und anderes mehr) und vor allem auch keine Coffee-To-Go Becher.

Abfälle zu vermeiden schont wertvolle Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt. Die Verwendung qualitativ hochwertiger und meist langlebigerer Produkte hilft immer, Abfälle zu vermeiden. Gemäß Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnungsind folgende Einwegkunststoffartikel gekennzeichnet: Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern. Wenn möglich, verzichten Sie auf die Nutzung von Einwegartikeln.

Zuletzt aktualisiert: 14.06.2024 Zurück