Einweggeschirr und -besteck

Einwegbesteck, - teller, -becher und andere Einwegartikel aus verschiedenen Kunststoffen (auch Styropur) sowie aus Verbundmaterialien (Serviceverpackungen)
  • Entsorgungswege:
Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Sammelsystem im Auftrag der dualen Systeme

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das darf in die Gelbe Tonne
Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffwerkstoffen, wie Bügel, Einkaufstüten, Imbissverpackungen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über die Gelben Tonnen entsorgt werden.

Besser ist es jedoch, zur Abfallvermeidung immer auf die Verwendung von Einwegprodukten zu verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck und anderes mehr) und auch Coffee-to-go Becher bitte nicht nutzen.

Das Sammelsystem für Leichtverpackungen
Leere Verkaufsverpackungen, hergestellt aus ...
• verschiedenen Kunststoffen,
• den Leichtmetallen Aluminium oder Weißblech,
• einem Verbundstoff von Papier/Karton, Kunststofffolie sowie
• Aluminiumfolie,
sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Tonnen zur Entsorgung bereitzustellen. Auch auf den Wertstoffhöfen können Leichtverpackungen, verpackt in transparenten Müllbeuteln angeliefert werden.

Zuletzt aktualisiert: 14.03.2025 Zurück