Haushaltsgeschirr

Teller, Tassen, Schüsseln, Becher, Tortenplatten und mehr aus Porzellan, Steingut, Keramik, Plaste, alt oder zerbrochen
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Der zerbrochene Teller ist Restabfall
Zerbrochenes oder nicht mehr gebrauchsfähiges Geschirr aus Porzellan, Keramik oder Kunststoff muss über die Restabfallbehälter entsorgt werden.

Allerdings ... haben Sie viel Geschirr, beispielsweise aus einer Haushaltsauflösung, kann das auch zu einem Werstoffhof gebracht und dort mit anderem Bauschutt (Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik) zusammen entsorgt werden. Glasgeschirr und diverse Trinkgläser dürfen dabei jedoch nicht enthalten sein.

Geschirr aus Porzellan und Keramik nie über die Glascontainer entsorgen | Geschirr aus dem Hartkunststoff Melamin ist keine Verkaufsverpackung, deshalb nicht über die Gelbe Tonne entsorgen.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich und 28-täglich nach dem Abfalltourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 13.02.2025 Zurück