Schwarze Mülltonne für Restabfälle
MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter
Defekte Glüh- und Halogenlampen gehören in den Restabfall.
Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Entleerung bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.
Nicht in den Restabfall gehören jedoch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, denn das sind Gasentladungslampen. Gasentladungslampen gehören zu den Elektroaltgeräten und sind bei den den Sammelstellen für gefährliche Abfälle (Wertstoffhöfe, Kleinanlieferbereiche und am Schadstoffmobil) abzugeben.