Haushaltsgläser

Trinkgläser, wie Bier-, Saft- und Weingläser, Glasvasen, -schalen und -schüsseln, Gefäße aus Blei- und Kristallglas, Glaskeramikgeschirr, Kannen vom Kaffeeautomat, Laborglas
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das ist Restabfall
Altes und/oder zerbrochenes Haushaltsglas darf n i c h t über die Altglascontainer entsorgt werden. Diese Abfälle aus Glas gehören immer in den Restabfall.

In die Depotcontainer für Altglas gehören ausschließlich leere Verpackungen aus Glas (Verpackungsaltglas).

Was außerdem zu beachten ist ...
Ceranglaskochfelder gehören, wie der gesamte Elektroherd zu den Elektroaltgeräten. Die Glaseinsätze aus Kühlschränken bitte nicht entnehmen. Sie verbleiben im Altgerät, welches wie Herd, Waschmische oder Staubsauger im Rahmen der E-Altgerätesammlung entsorgt wird.

Sollen Glasteile aus E-Geräten oder Möbeln (Glastüren von Möbeln, Glastische, Glasplatten von Kommoden oder sonstige Glasteile von diversen Möbelstücken, Wand- und Standspiegel, Spiegeltüren von Schränken) aus irgendwelchen Gründen gesondert entsorgt werden, gehören sie, abhängig von ihrer Göße in den Restabfall oder müssen als Sperrmüll entsorgt werden.

Fallen in privaten Haushalten diverse Laborglasbehälter an, die zu entsorgen sind, gehören auch diese in den Restabfall.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 07.05.2025 Zurück