Schwarze Mülltonne für Restabfälle
MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter
Nie über die Toilette entsorgen
Das ist Restabfall
Egal ob es sich um mineralische, pflanzliche, klumpende oder nicht klumpende Streu handelt, durch Katzensekret verschmutztes Einstreu gehört aufgrund der möglichen Bakterienentwicklung ausnahmslos in den Restabfallbehälter.
Nie in die Biotonne, nie in die Toilette
In die Biotonne gehört das Bio-Katzenstreu, ganz gleich, ob aus Naturton oder Pflanzenfasern ebenfalls nicht. Genausowenig darf Katzenstreu über die Toilette entsorgt werden, da die dadurch entstehenden Ablagerungen die Kläranlagen belasten.
Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.