Knochen

Fleisch- und Geflügelfleischknochen, Fischgräten
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Knochen sollten nicht selbst kompostiert werden.
Sie ziehen Ungeziefer an und sie verrotten nicht, oder nur sehr langsam. Darum gehören sie auch NICHT in die Biotonne, sondern am besten gut verpackt in den Restabfallbehälter.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 14.06.2024 Zurück