Unsortierte Abfälle von diversen Bauarbeiten

Baumischabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Abfälle von Baustellen/Bauarbeiten, die nicht getrennt voneinander gesammelt werden (können)
  • Entsorgungswege:
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte

Bringsystem für diverse Abfälle, E-Altgeräte und Sperrmüll

OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
Containerdienste Ihrer Wahl
Containerdienste Ihrer Wahl
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Als Baustellenabfälle beziehungsweise als "gemischte Bau- und Abbruchabfälle" werden Abfälle bezeichnet, die in der Regel bei Bauarbeiten und/oder auf Baustellen gemeinsam gesammelt wurden.

Alle diese Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll.
Baumischabfälle können zum Beispiel folgende Abfallarten, jeweils in kleinen Mengenanteilen beinhalten ...
• Abdeck-, Maler- und Baufolien aus Kunststoff
• Abdeckvlies, Malervlies verschmutzt, verschlissen aus Textilvlies
• Badewanne, Duschtasse, Duschwanne aus Kunststoff (Sanitäracryl)
• Dielen, Balken, Parkettbretter
• Duschabtrennung aus Kunststoff, Kunst- oder Echtglas
• einzelne Glasbausteine oder Autoscheiben
• einzelne Stühle oder andere Kleinmöbelstücke
• Farbeimer mit festen Farbresten, sonstige Kunststoffgebinde
• gebrauchte, defekte Bauteile aus Kunststoff
• geringe Anteile an mineralischen Stoffen (5% Bauschutt)
• gestrichene Holztüren, Türzargen
• Glasabfälle, Glasbruch von Fensterglas
• Holzfenster ohne Glas
• KG-Rohre/Kanalgrundrohre aus Sanierung und Umbauarbeiten
• kleine Mengen Gipsabfälle sowie
• Laminat
• leere Silikon-Kartuschen,
• Tapeten abgelöst, Restrollen, Verschnitt neuer Tapeten nie ins Altpapier
• Türen mit Glaseinsätzen
• verschmutzte Verpackungen aus Kunststoff und Papier/Pappe
• Verschnitteile von Kunststoffrohren, Kabelreste
• Wellpolyesterplatten, Lichtplatten, Kunststoff-Wellplatten
• Zaunbretter
• Zuschnittreste oder einzelne Bauteile aus behandeltem Holz

Entsorgen gegen Gebühr
Die oben genannten Baustellen- und Baumischabfälle können Sie in haushaltsüblichen Mengen von maximal einem Kubikmeter je Anlieferung gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen und Kleinannahmen der OVVD anliefern.

Baumischabfälle sind k e i n Bauschutt!
Bauschutt darf nur mineralische Bestandteile enthalten, eben Monofraktionen oder Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik sowie Yton- und Porenbetonsteinen

Zuletzt aktualisiert: 13.03.2025 Zurück