Zelte

Campingzelte, Partyzelte - aus privaten Haushalten
  • Entsorgungswege:
Sperrmüllsammlung

Sperrmüllsammlung

Holsystem nach Anmeldung

OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Wohin mit dem kaputten Zelt?
Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird Sperrmüll nach Anmeldung von den angeschlossenen Grundstücken abgeholt und/oder im Bringsystem über die Wertstoffhöfe erfasst. Auch Zelte gehören zum Sperrmüll.

Allerdings ist es, die Zelte betreffend wichtig, zu wissen, dass nur handelsübliche Zelte für die Nutzung von privaten Haushalten abgeholt/angenommen werden. Großzelte aus Gewerbe und Industrie oder Mannschaftszelte aus Feuerwehr- und Armeebeständen gehören nicht dazu. Die Zeltstangen können Sie als Haushaltsschrott entsorgen.

Annahme auf den Wertstoffhöfen
An Wertstoffhöfen und Kleinannahmebereichen werden sperrige Abfälle wie Sperrmüll und Elektro- und Elektronikaltgeräte, Haushaltsschrott in haushaltsüblichen Mengen bei Selbstanlieferung angenommen. Für haushaltsüblichen Mengen (bis zu 5 m³) ist die Annahme gebührenfrei. Auch eine Sperrmüllkarte muss nicht vorgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert: 03.03.2025 Zurück