Am Schadstoffmobil abgeben
Standorte Sammeltermine siehe Tourenplan
Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe
Nie über den Restabfall entsorgen
Zu den Gasentladungslampen und gleichzeitig zu den Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 3 (Beleuchtungskörper) gehören insbesondere
• Kompaktleuchtstofflampen
• Energiesparlampen
• Quecksilberdampflampen
• Natriumdampflampen
• Halogenmetalldampflampen
• Leuchtstoffröhren
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.
Gasentladungslampen können beim Schadstoffmobil zurückgegeben werden (siehe Terminliste). Auch auf den Wertstoffhöfen und den Kleinanlieferbereichen der OVVD GmbH können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
Darüber hinaus werden defekte Elektroklein- und -großgeräte nach Anmeldung mittels Sperrmüllanmeldekarte oder das Online-Anmeldeformular auf der Website und in der MSE Abfall-App vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.
Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück, denn ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen.
Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.