Bestattung von Heim- und Kleintieren
aus privaten Bereichen
Auf dem eigenen Grundstück
Tote Kleintiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Vögel, Hamster und ähnliche dürfen auf dem eigenen Grundstück in einer Tiefe von mindestens 50 cm begraben werden, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Alternativ können Sie einen Tierfriedhof nutzen.
Zum Beispiel den "Waldfriedhof für Kleintiere", Dorfstraße 16, 17235 Neustrelitz, siehe Linkliste.
Für die Entsorgung von Großtieren, insbesondere landwirtschaftlichen Nutztieren, wenden Sie sich bitte an die Tierkörperverwertungsfirma: SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin, An der Landwehr, 17139 Malchin, Telefon 039 94 20 960.