Abbeizer bis Zweikomponentenkleber

Gefährliche Abfälle von A bis Z | Schadstoffe
  • Entsorgungsweg:
Am Schadstoffmobil abgeben

Am Schadstoffmobil abgeben

Standorte Sammeltermine siehe Tourenplan

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für Stoffe, die sich schnell entzünden

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

Kennzeichen für stark ätzende Stoffe

Kennzeichen für stark reizende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Nie über die Toilette entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Gefahr im Verzug
Gefährliche Abfälle stellen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. In der Umgangssprache werden die Begriffe Schadstoffe, Sondermüll oder auch Sonderabfall genutzt.

Ob Restmengen bestimmter „Mittel“ als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind, ist an einem oder mehreren, auf den Verpackungen aufgedruckten Gefahrenkennzeichen zu erkennen. Die Anlieferung der so gekennzeichneten "Stoffe" bei den Sammelstellen für gefährliche Abfälle an den Wertstoffhöfen (Schadstoffmobil) soll, wenn möglich, in den Originalverpackungen/-gebinden erfolgen. Diese dürfen ein Volumen von 30 Litern bzw. ein Gewicht von 20 Kilogramm nicht überschreiten.

Pro Einwohner und Jahr dürfen maximal 50 kg gefährliche Abfälle angeliefert werden.

Zusätzlich zu den im Abfall ABC gesondert aufgeführten gefährlichen Abfällen werden am Schadstoffmobil die im Folgenden genannten gefährlichen Abfälle und viele andere mehr angenommen ...

• Abbeizmittel
• Abfluss- und Ammoniakreiniger
• Altfette, Altöl
• Autobatterien, Akkusäuren
• Altmedikamente
• Backofenreiniger, Batterien und Akkus
• Benzinreste, Bremsflüssigkeit
• Chemikalien aller Art
• Desinfektionsmittel, Dispersionsfarbe
• Düngemittelreste
• Energiesparlampen, Entroster, Entfroster, Enteiser
• Feuerlöscher
• Fieberthermometer
• Fixierbäder, Fotochemikalien
• Fleckenentferner
• Glasreiniger, Grillreiniger
• Haarspray
• Heizöl, Holzschutzmittel
• Imprägnier- und Insektenvernichtungsmittel
• Klebstoffe, Kunstharze
• lösemittelhaltige Lacke und Farben
• Lackentferner, Laugen, Nitroverdünnung
• Pinselreiniger, Farblöser, sonst. Verdünner
• Leuchtstoffröhren
• ölige Rückstände, Ölfilter
• Pflanzenschutzmittel, Polituren
• Rohrreinigungs-, Rostschutzmittel
• Säuren und Laugen

Zuletzt aktualisiert: 18.01.2024 Zurück