Eigenkompostierung
Komposter im eigenen Garten
Nie über den Restabfall entsorgen
Grünabfälle, die in privaten Gärten angefallen sind, können, wenn sie nicht im eigenen Garten selbst kompostiert werden können, gegen eine Annahmegebühr auf den Wertstoffhöfen und Kleinannahmebereichen der OVVD im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angeliefert werden.
Angenommen werden zum Beispiel ...
• Äste von Bäumen und Sträuchern
• Baumschnitt
• Baumstumpf
• Fallobst
• Grasnarben
• Grasschnitt
• Grünschnitt
• Heckenschnitt
• Laub von Bäumen und Sträuchern
• Moos
• Rasenschnitt
• Reisig
• Rinde
• Strauchschnitt
• Stubben
• Unkräuter und kranke Pflanzen
• Vertikutierabfälle
• Wurzelwerk
• Weihnachtsbäume
• Zapfen und Kienäpfel
Bitte beachten Sie diesen Link: Verbrennen von Gartenabfällen sollte die Ausnahme sein.
Grünschnitt und Gartenabfälle dürfen in Neubrandenburg auch in die Biotonne
Neben Baum- und Strauchschnitt, Laub, Pflanzenresten, Rasenschnitt, Reisig, vertrockneten Schnittblumen, Stroh, Unkraut, Blumenerde und Inhalten aus Blumentöpfen und Balkonkästen, sind für die Biotonne auch
• Brot- und Kuchenreste,
• Obst-/Gemüsereste,
• Kaffeefilter und Teebeutel,
• Haushaltspapier, Haare, Holzwolle,
• Papiertaschentücher und Papierservietten und
• Sägespäne von unbehandeltem Holz
zugelassen.