LEDs und Solarlampen

moderne Leuchtmittel mit geringem Energieverbrauch
  • Entsorgungsweg:
Am Schadstoffmobil abgeben

Am Schadstoffmobil abgeben

Standorte Sammeltermine siehe Tourenplan

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Kaputte LED - und Solarlampen sind Elektroaltgeräte
Zu den Gasentladungslampen und gleichzeitig zu den Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 3 (Beleuchtungskörper) gehören auch

• LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode),
sie enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (ebenfalls elektronische Bauteile).
• Solarlampen/Solarleuchten
sie leuchten durch die die Energie der Sonne. Damit das möglich ist, wird ein Solarmodul und ein Akku benötigt. Mittels des photovoltaischen Effektes, bei dem unter Lichteinfall eine elektrische Potentialdifferenz zwischen zwei Elektroden erzeugt wird, wird Licht in elektrische Energie verwandelt.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Seit 2006 werden Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß ElektroG gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Gasentladungslampen können beim Schadstoffmobil abgegeben werden (siehe Tourenplan und App). Wertstoffhöfe und die Kleinanlieferbereiche der OVVD GmbH nehmen Elektroaltgeräte während der Öffnungszeiten entgegen.

Defekte Elektrogeräte, ob klein oder groß, werden zudem nach Anmeldung abgeholt. Nutzen Sie dazu die Sperrmüllanmeldekarte, das Online-Formular auf der Website oder die MSE Abfall-App. Die Abholung erfolgt direkt vom Grundstück des Anmeldenden.

Auch der Fachhandel nimmt Elektroaltgeräte ...
im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück. Ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht nicht mehr nur für den Großhandel und Fachgeschäfte mit über 400 m2 Verkaufsfläche sowie Online-Händler. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter müssen von da an Altgeräte zurücknehmen, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter beträgt und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen.

Kleinere Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer angenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gerät dort gekauft wurde, und es ist kein Neukauf erforderlich. Allerdings besteht keine Verpflichtung, mehr als drei gleichartige Altgeräte zu akzeptieren. Bei größeren Altgeräten wie Fernsehern, Waschmaschinen und Kühlschränken muss der Kunde ein Neugerät kaufen, um das Altgerät zurückzugeben.

Zuletzt aktualisiert: 13.03.2025 Zurück