Pedelec

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder
  • Entsorgungswege:
Elektroaltgerätesammlung

Elektroaltgerätesammlung

Holsystem nach Anmeldung

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Abholen lassen oder selbst anliefern
Defekte Pedelecs aus privaten Haushalten werden als sogenannte Altgeräte nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte oder das Online-Anmeldeformular vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.

So geht es auch
• Auch auf den Wertstoffhöfen können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
• Bei der Annahme aller Elektroaltgeräte wird kein Entgelt erhoben.

Die oben genannte Regelung betrifft jedoch nur E-Fahrrader mit Tretunterstützung, die keine EU-Typengenehmigung benötigen, eine Leistung von maximal 250 Watt besitzen und den Fahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

Die oben genannte Regelung greift nicht für S-Pedelecs (schnelle Pedelecs), die eine EU-Typengenehmigung benötigen, eine Motorleistung bis zu 500 Watt und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben, sowie E-Bikes (Fahrrad ohne Tretunterstützung), die eine Nennleistung von über 500 Watt und eine Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h haben.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Zuletzt aktualisiert: 13.03.2025 Zurück