Blinkschuhe

LED Sneaker, Bekleidung mit eingebauten LED und Energiequellen
  • Entsorgungswege:
Elektroaltgerätesammlung

Elektroaltgerätesammlung

Holsystem nach Anmeldung

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
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REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

ElektroG offenen Anwendungsbereich
Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs „Open Scope“ gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehören ab August 2018 auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu den Elektroaltgeräten.

Darunter fallen insbesondere die "Blinkschuhe". Man kann diese Bauteile nicht ohne Zerstörung ausbauen. Diese Gegenstände dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden. Fest eingebaute Batterien oder aufladbare Akkus liefern die Energie für das Blinken der Schuhe oder Kleidung. Eine USB-Buchse weist auf einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku hin.

Richtig entsorgen
Blinkschuhe und andere Kleidung mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen sind als batteriebetriebene Altgeräte der Gruppe 5 auf den Wertstoffhöfen zu entsorgen. Alternativ kann man sie nach Anmeldung über ein Onlineformular für sperrige Abfälle abholen lassen.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Seit 2006 erfolgt die gebührenfreie Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten zur Verwertung gemäß ElektroG. Ab dem 1. Juli 2022 müssen auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen, wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Diese Pflicht galt davor nur für den Großhandel, Fachgeschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche und Online-Händler.

Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, unabhängig von ihrem ursprünglichen Kaufort. Zwar ist der Kauf eines neuen Geräts nicht erforderlich, um ein altes abzugeben, doch mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen nicht angenommen werden. Bei größeren Altgeräten wie TV, Waschmaschine oder Kühlschrank gilt jedoch, dass man beim Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät kaufen muss.

Zuletzt aktualisiert: 13.03.2025 Zurück