Lebensmittel | überlagert

verdorbene Lebensmittel, Lebensmittelkonserven, überlagert (in Konservengläsern, -dosen und in Folien eingeschweißt)
  • Entsorgungswege:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

Eigenkompostierung
Eigenkompostierung
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Verpackt in Folie, Glas oder Blech, gehören verdorbene Lebensmittel in den Restabfall
Kann oder soll das Entpacken der verdorbenen oder überlagerten Lebensmittel aus deren Verpackungen nicht erfolgen, müssen sie in ihren Verpackungen komplett über den Restabfall entsorgt werden.

Selbst kompostieren geht, wenn man will
Überlagerte oder verdorbene Lebensmittel können, allerdings ohne jegliche Verpackung auch im Rahmen der Eigenkompostierung entsorgt werden, da es sich um organische und daher kompostierbare Abfälle handelt.

Dazu muss ausgepackt werden
Das Gemüse muss aus dem Konservenglas ausgeschüttet, die Wurst- und Käsescheiben aus der Folie, in der sie eingeschweißt sind, entnommen werden. Die gekeimten Kartoffeln müssen aus der Plastiktüte heraus, der Quark muss aus dem Becher gekratzt werden und die ranzige Butter aus dem Papier gewickelt werden. Die überlagerten Lebensmittel vor dek kompostierung in Zeitungspapier oder eine Biotüte aus Papier einwickeln. Auf dem Kompost bitte sofort untergraben oder mit Mulch abdecken.

Die geleerten Verpackungen kommen in den Altglascontainer oder in die Gelbe Tonne.

Für die Biotonne in Neubrandenburg sind nur ....
• Baum- und Strauchschnitt, Laub,
• Blumenerde und Inhalte aus Blumentöpfen und Balkonkästen,
• Pflanzenreste, Rasenschnitt, Reisig,
• Schnittblumen, Stroh, Unkraut,
• Brot- und Kuchenreste,
• Obst-/Gemüsereste,
• Kaffeefilter und Teebeutel,
• Haushaltspapier, Haare, Holzwolle,
• Papiertaschentücher und Papierservietten und
• Sägespäne von unbehandeltem Holz
zugelassen.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 30.04.2025 Zurück