Eigenkompostierung
Komposter im eigenen Garten
Konservierte, trotzdem aber verdorbene Lebensmittel ohne jegliche Verpackung können im Rahmen der Eigenkompostierung oder in Neubrandenburg über die Biotonne entsorgt werden, da es sich um organische, kompostierbare Bioabfälle handelt.
Die Voraussetzung dafür ist aber, dass sie entpackt wurden und immer unverpackt entsorgt werden. Das heißt, das Gemüse muss aus dem Konservenglas ausgeschüttet, die Wurst- und Käsescheiben aus der Folie, in der sie eingeschweißt sind, entnommen werden. Die gekeimten Kartoffeln müssen aus der Plastiktüte heraus, der Quark muss aus dem Becher gekratzt werden und die ranzige Butter aus dem Papier gewickelt werden. Dann müssen die überlagerten Lebensmittel fest in Zeitungspapier oder eine Biotüte aus Papier eingewickelt werden.
Nur dann ist der Entsorgungsweg Biotonne für überlagerten Lebensmittel "frei".
Die geleerten Verpackungen kommen in den Glascontainer oder in die Gelbe Tonne.
Kann oder soll das Entpacken der überlagerten Lebensmittel aus deren Verpackungen nicht erfolgen, müssen sie in ihren Verpackungen komplett über den Restabfall entsorgt werden.