Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Nie über den Restabfall entsorgen
Einweg-E-Zigaretten gehören NICHT in die Sammelbehälter für Altbatterien
Damit die Einweg-E-Zigarette nur dann qualmt, wenn sie soll, und nicht zu Großbränden in Abfallsammelfahrzeugen und -behandlungsanlagen führt, ist eine korrekte Entsorgung notwendig.
Sie gehören natürlich nicht in den Restabfall. Und es ist auch nicht richtig, sie in die Sammelbehälter für Altbatterien zu werfen, denn ...
• es handelt sich um Elektro(alt)geräte, in denen Lithium-Ionen-Batterien fest verbaut sind.
• Und diese Lithium-Ionen-Batterien sind aufgrund ihrer Empfindlichkeit die Ursache für die oben genannten Brände.
Richtiges Zurückgeben ist einfach
Korrekt entsorgt werden verbrauchte E-Zigaretten bei den Elektroaltgeräte-Sammelstellen des Handels sowie auf unseren Wertstoffhöfen und Kleinanlieferbereichen der OVVD im Landkreis.
Weitere Rücknahmemöglichkeiten finden Sie über den Rückgabefinder der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR). Auch im Handel und in den Läden, die die Einweg-E-Zigaretten verkaufen können sie zurückgegeben werden.
Auch im Handel und in den Läden, die die Einweg-E-Zigaretten verkaufen können diese zurückgegeben werden.
Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Am 22.11.2024 haben sich die Bundesländer im Bundesrat erneut für ein Verkaufsverbot von Einweg-Vapes ausgesprochen. Lesen Sie mehr dazu über die Linkliste.