Mutterboden

Aushub von gewachsener Erde inklusive kleiner Steine, Bodenlebewesen und Pflanzensamen, obere Bodenschichten ohne Rasen
  • Entsorgungsweg:
Containerdienste Ihrer Wahl

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Entsorgungsfachbetriebe

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Mutterboden muss gemäß Bundesbodenschutzgesetz wiederverwendbar gehalten werden. Deshalb darf er nicht mit anderen Abfällen (wie Bauschutt oder Baumischabfällen) vermischt werden.

Bei Fragen zur Nutzung/zu den Entsorgungsmöglichkeiten von sauberem, weiter nutzbarem Mutterboden beraten Sie die Mitarbeiter/-innen der Kommunalen Abfallentsorgung gern - siehe Link Ansprechpartner.

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2023 Zurück