Paletten

Transportpaletten aus Holz, Kunststoff und Wellpappe
  • Entsorgungswege:
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Nutzbare Paletten bitte an den Lieferanten, das Baugeschäft oder den Händler zurückgeben.

Wenn das nicht möglich ist, oder wenn die Paletten nicht mehr nutzbar sind, können Paletten aller Art gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen anliefert werden.

+ Eine Entsorgung als Altholz kann erfolgen, wenn es sich um eine Holzpalette handelt, die lediglich hitzebehandelt wurde.

+ Ist die Holzpalette gestrichen oder ähnlich behandelt, muss sie, wie Transportpaletten aus Kunststoff oder Wellpappe als Baumischabfall entsorgt werden.

Sowohl Altholz als auch Baumischabfälle können Sie in haushaltsüblichen Mengen von maximal einem Kubikmeter je Anlieferung gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen und Kleinnannahmen der OVVD anliefern.

Transportpaletten sind kein Sperrmüll!

Zuletzt aktualisiert: 06.11.2023 Zurück