Autobatterien

Fahrzeug-Altbatterie, Bleiakkus, Bleibatterien, Starterbatterien und Akkusäure
  • Entsorgungswege:
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme verschiedener NGOs

Am Schadstoffmobil abgeben
Am Schadstoffmobil abgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für stark ätzende Stoffe

Nie über den Restabfall entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Autobatterien enthalten gefährliche Stoffe, ...
insbesondere Blei sowie Quecksilber und Kadmium. Wenn die "Bleiakkus" defekt sind, müssen sie ordnungsgemäß als Altbatterie entsorgt werden.

Das Batteriegesetz 2021 | BattG
Verkauf, Rücknahme und Entsorgung von Autobatterien fallen unter das BattG. Es haben unter anderem Händler und Werkstätten die Pflicht, alte (Auto-)Batterien anzunehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Altbatterien an den Handel oder an Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (zum Beispiel beim Schadstoffmobil) zurückgeben.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden verbrauchte Kfz-Batterien/Bleiakkus/Starterbatterien, außer bei Händlern und Werkstätten, ausschließlich vom Schadstoffmobil angenommen, nicht aber auf den Wertstoffhöfen.

Pfand- und Rücknahmesystem
Ein Pfand von 7,50 € beim Neukauf eines Bleiakkus soll sicherstellen, dass alle verbrauchten Autobatterien zurückgegeben werden. So können sie fachgerecht entsorgt werden. Bei Rückgabe einer alten Batterie beim Neukauf erstattet die Verkaufsstelle das Pfand zurück. Der Kaufbeleg für die Batterie muss immer vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass am Schadstoffmobil der Pfand nicht rückerstattet wird und eine Bescheinigung über die Abgabe nicht ausgestellt wird.



Das beste ist es, eine defekte Starterbatterie inklusive Säure ...
im Handel/bei der Verkaufsstellen zurückzugeben. Die Akkusäure sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz nicht aus der Batterie entfernen, denn sie ist stark ätzend, nicht brennbar, jedoch stark wassergefährdend (Klasse 1).

Musste die Säure aus der Starterbatterie entfernt werden, geben Sie diese bitte in einem fest verschlossenem Behältnis beim Schadstoffmobil ab. Gefähliche Flüssigkeiten niemals mit anderen gefährlichen Flüssigkeiten vermischen.

Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025 Zurück