Einweggeschirr und -besteck

Einwegbesteck, - teller, -becher und andere Einwegartikel aus verschiedenen Kunststoffen (auch Styropur) sowie aus Verbundmaterialien (Serviceverpackungen)
  • Entsorgungswege:
Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Gelbe Tonne für Leichtverpackungen

Sammelsystem im Auftrag der dualen Systeme

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Kunststoffwerkstoffen, wie Bügel, Einkaufstüten, Imbissverpackungen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über die Gelben Tonnen entsorgt werden.

Besser ist es jedoch, zur Abfallvermeidung immer auf die Verwendung von Einwegprodukten zu verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck und anderes mehr) und auch Coffee-to-go Becher bitte nicht nutzen.

Verkaufsverpackungen (Leichtverpackungen (LVP)) aus Kunststoffen, Alu, Weißblech und Verbundmaterialien sind getrennt vom Restabfall zu sammeln und in Gelben Tonnen oder 1.100 Liter Wertstoffcontainern zur Entsorgung bereitzustellen. Auch auf den Wertstoffhöfen können Leichtverpackungen (LVP), verpackt in transparenten Müllbeuteln angeliefert werden.

Zuletzt aktualisiert: 18.01.2024 Zurück