Haushaltsgläser

Trinkgläser, wie Bier-, Saft- und Weingläser, Glasvasen, -schalen und -schüsseln, Gefäße aus Blei- und Kristallglas, Glaskeramikgeschirr, Kannen vom Kaffeeautomat
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Altes und/oder zerbrochenes Haushaltsglas darf n i c h t über die Altglascontainer entsorgt werden. In die Altglascontainer gehören ausschließlich leere Verpackungen aus Glas. Diese Abfälle aus Glas gehören immer in den Restabfall.

Was außerdem zu beachten ist ...

• Ceranfelder gehören zu den Elektroaltgeräten. Ebenso die Glaseinsätze aus Kühlschränken. Sie können zusammen mit dem Kühlschrank als Elektroaltgerät entsorgt werden. Soll das aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht werden, gehören die Glaseinsätze in den Restabfall. Fallen in privaten Haushalten diverse Laborglasbehälter an, die zu entsorgen sind, gehören auch diese in den Restabfall.

• Glastüren von Möbeln, Glastische, Glasplatten von Kommoden oder sonstige Glasteile von diversen Möbelstücken, Wand- und Standspiegel, Spiegeltüren von Schränken gehören zusammen mit den Möbeln zum Sperrmüll.

• Fensterglas, Spiegel- und/oder Glaseinsätze aus Türen, Drahtglasscheiben und andere Arten von Flachglas werden in aller Regel zusammen mit anderen Baumischabfällen entsorgt. Mehr dazu unter "Flachglas".

+++

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 29.10.2023 Zurück