Datenträger für Musik und Filme

Schallplatten, Schellackplatten, Vinylplatten sowie Altbestände von Disketten, Videobänder, Videokassetten, Tonbänder oder Musikkassetten (Bänder vom alten Kasettenrekorder)
  • Entsorgungswege:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Schallplatten können nicht verwertet werden. Gleiches gilt auch für Disketten, Videobänder, Videokassetten, Tonbänder oder Musikkassetten.

Einzelne Exemplare dieser (alten) Datenträger können Sie über den Restabfallbehälter entsorgen. Wenn größere Mengen nicht in die Restabfallbehälter passen, bringen Sie diese am besten als Baumischabfall gegen Gebühr zu einem Wertstoffhof/Kleinanlieferbereich in Ihrer Nähe. Bitte beachten Sie, dass dort nur haushaltsübliche Mengen von maximal einem Kubikmeter je Anlieferung angenommen werden.

Vor der Entsorgung über Rest- oder Baumischabfall bitte die Plattenhüllen und sonstigen Verpackungen aus Papier/Pappe entfernen und diese über die Papiertonne einer Verwertung zuführen.

Schallplatten, Disketten, Videobänder, Videokassetten, Tonbänder oder Musikkassetten auf keinen Fall zusammen mit den verwertbaren CDs in den Sammelbehälter für CDs geben.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 27.10.2023 Zurück