Tapetenkleister

Restmengen, auch von Zell-Leim und Wandbelagskleber auf Zellulose- und Kunstharzbasis
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über die Toilette entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

• Restmengen des Leims (Pulver, Flocken) in der Verpackung über den Restabfall entsorgen.
• Restmengen flüssiger Produkte vor der Entsorgung weitestgehend eintrocknen lassen und einem Kunststoffbeutel verpackt, enenfalls über den Restabfall entsorgen.


Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 08.11.2023 Zurück