Unsortierte Abfälle von diversen Bauarbeiten

Baumischabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle | Abfälle von Baustellen/Bauarbeiten, die nicht getrennt voneinander gesammelt werden (können)
  • Entsorgungswege:
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte

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Bringsystem für diverse Abfälle, E-Altgeräte und Sperrmüll

OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
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Containerdienste Ihrer Wahl
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  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Baustellenabfälle beziehungsweise als "gemischte Bau- und Abbruchabfälle" werden Abfälle bezeichnet, die in der Regel bei Bauarbeiten und/oder auf Baustellen gemeinsam gesammelt wurden.

Alle diese Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll.

Baumischabfälle können zum Beispiel folgende Abfallarten, jeweils in kleinen Mengenanteilen beinhalten ...
• Abdeck-, Maler- und Baufolien aus Kunststoff
• Abdeckvlies, verschmutzt, verschlissen aus Textilvlies
• Badewanne, Duschtasse, Duschwanne aus Kunststoff (Sanitäracryl)
• Dielen, Balken, Parkettbretter
• Duschabtrennung aus Kunststoff, Kunst- oder Echtglas
• einzelne Glasbausteine oder Autoscheiben
• einzelne Stühle oder andere Kleinmöbelstücke
• Farbeimer mit festen Farbresten, sonstige Kunststoffgebinde
• gebrauchte, defekte Bauteile aus Kunststoff
• geringe Anteile an mineralischen Stoffen (5% Bauschutt)
• gestrichene Holztüren, Türzargen
• Glasabfälle, Glasbruch von Fensterglas
• Holzfenster ohne Glas
• KG-Rohre/Kanalgrundrohre aus Sanierung und Umbauarbeiten
• kleine Mengen Gipsabfälle sowie
• Laminat
• leere Silikon-Kartuschen,
• Tapeten abgelöst, Restrollen, Verschnitt neuer Tapeten nie ins Altpapier
• Türen mit Glaseinsätzen
• verschmutzte Verpackungen aus Kunststoff und Papier/Pappe
• Verschnitteile von Kunststoffrohren, Kabelreste
• Wellpolyesterplatten, Verschnittreste, Bruchplatten
• Zaunbretter
• Zuschnittreste oder einzelne Bauteile aus behandeltem Holz

Die oben genannten Baustellen- und Baumischabfälle können Sie in haushaltsüblichen Mengen von maximal einem Kubikmeter je Anlieferung gegen Gebühr auf den Wertstoffhöfen und Kleinnannahmen der OVVD anliefern.

Bei Baumischabfällen handelt es sich nicht um Bauschutt!

Zuletzt aktualisiert: 14.02.2024 Zurück