Zelte

Campingzelte, Partyzelte - aus privaten Haushalten
  • Entsorgungswege:
Sperrmüllsammlung

Sperrmüllsammlung

Holsystem nach Anmeldung

OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird Sperrmüll nach Anmeldung von den angeschlossenen Grundstücken abgeholt und/oder im Bringsystem über die Wertstoffhöfe erfasst. Auch Zelte gehören zum Sperrmüll.

Allerdings ist es, die Zelte betreffend wichtig, zu wissen, dass nur handelsübliche Zelte für die Nutzung von privaten Haushalten abgeholt/angenommen werden. Großzelte aus Gewerbe und Industrie oder Mannschaftszelte aus Feuerwehr- und Armeebeständen gehören nicht dazu. Die Zeltstangen können Sie als Haushaltsschrott entsorgen.

• Zum Sperrmüll gehören außerdem zum Beispiel Kinderwagen, große Kunststoffteile (Spielzeuge, Wannen, Regentonnen bis 200 l), Möbel aller Art, Betten und Federböden, Matratzen und Polster, Teppiche und textile und PVC-Fußbodenbeläge.

• Bei Selbstanlieferung in haushaltsüblichen Mengen werden alle sperrigen Abfälle, also auch Elektro- und Elektronikaltgeräte, Haushaltsschrott und auch der oben genannte Sperrmüll an den Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen.


Zuletzt aktualisiert: 27.03.2024 Zurück