Am Schadstoffmobil abgeben
Standorte Sammeltermine siehe Tourenplan
Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe
Kennzeichen für stark ätzende Stoffe
Nie über den Restabfall entsorgen
Nie über die Toilette entsorgen
Bitumen-Emulsionen enthalten u. a. geringe Mengen Lösemitteln. Flüssige Reste sind darum als gefährliche Abfälle zu entsorgen.
Entleerte Eimer von Bitumen-Emulsionen bei starken Restmengenanhaftungen über den Restabfall oder die gebührenpflichtigen Restabfallsäcke entsorgen. Sind keine Produktanhaftungen vorhanden, können die Eimer in ihrer Funktion als Verpackung über die Gelbe Tonne entsorgt werden.
Transparente Säcke mit leeren Verkaufsverpackungen (Eimer) sowie restentleerte Metalleimer werden zudem gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen angenommen.
Sind die Bitumenprodukte ausgehärtet, können Kleinmengen in den Restabfall gegeben werden.