Kompaktküche

Kompaktküche mit Geschirrspüler, Kühlschrank, Herd oder Kochplatten und Spüle
  • Entsorgungswege:
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme

Elektroaltgerätesammlung
Elektroaltgerätesammlung
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Eine Kompaktküche mit einem Elektrogerät ist immer als Elektroaltgerät zu entsorgen.

Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten werden als sogenannte Altgeräte nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte, das Online-Anmeldeformular auf der Website und in der App vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.

• Auch auf den Wertstoffhöfen können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
• Bei der Annahme aller Elektroaltgeräte wird kein Entgelt erhoben.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen.

Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück