Am Schadstoffmobil abgeben
Standorte Sammeltermine siehe Tourenplan
Nie über den Restabfall entsorgen
Kaputte LED - und Solarlampen sind Elektroaltgeräte
Zu den Gasentladungslampen und gleichzeitig zu den Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 3 (Beleuchtungskörper) gehören auch ...
• LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode),
sie enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (ebenfalls elektronische Bauteile).
• Solarlampen/Solarleuchten
sie leuchten durch die die Energie der Sonne. Damit das möglich ist, wird ein Solarmodul und ein Akku benötigt. Mittels des photovoltaischen Effektes, bei dem unter Lichteinfall eine elektrische Potentialdifferenz zwischen zwei Elektroden erzeugt wird, wird Licht in elektrische Energie verwandelt.
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 bundesweit gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen. Gasentladungslampen können auch beim Schadstoffmobil abgegeben werden (siehe Tourenplan und App).
Grundsätzlich gilt für E-Altgeräte: Abholen lassen oder selbst anliefern
Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten werden nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte, das Online-Anmeldeformular auf der Website und in der App vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.
• Auch auf den Wertstoffhöfen können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler sind verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter müssen, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, Elektroaltgeräte zurücknehmen.
Außerdem gilt, dass Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern immer zurückgenommen werden müssen, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.
Niemals in den Restabfall
Elektro- und Elektronik(alt)geräte enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restabfall verboten.