Elektro- und Elektronikaltgeräte

Übersicht aller Geräte nach Sammelgruppen und Gerätekategorien gemäß ElektroG ab 1. Dezember 2018
  • Entsorgungswege:
Elektroaltgerätesammlung

Elektroaltgerätesammlung

Holsystem nach Anmeldung

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Die im Folgenden genannten Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten werden als sogenannte Altgeräte nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte, das Online-Anmeldeformular auf der Website und in der MSE Abfall-App vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.

• Auch auf den Wertstoffhöfen und auf den Kleinanlieferbereichen und können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nehmen der Fachhandel und Supermärkte, in denen Elektische Geräte verkauft werden (siehe Hinweis Rechtsgrundlagen), Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.
• Bei der Abholung und Annahme aller Elektroaltgeräte wird/werden kein Entgelt/keine Gebühr erhoben.


Sammelgruppe 1 | Wärmeüberträger (Gerätekategorie 1)

Kühlschränke
Gefriergeräte
Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten
Klimageräte
Entfeuchter
Wärmepumpen
Wärmepumpentrockner
ölgefüllte Radiatoren
sonstige Wärmeüberträger, bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden,
wie zum Beispiel Warmwasserboiler


Sammelgruppe 2 | Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten [Gerätekategorie 2)

Bildschirme
Fernsehgeräte
LCD-Fotorahmen
Monitore
Laptops
Notebooks


Sammelgruppe 3 * | Lampen (Gerätekategorie 3)

stabförmige Leuchtstofflampen
Kompaktleuchtstofflampen
Leuchtstofflampen
Entladungslampen (einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen)
Niederdruck-Natriumdampflampen
LED-Lampen

* Lampen der Sammelgruppe 3 bitte immer selbst auf einem Wertstoffhof anliefern/entsorgen.

Sammelgruppe 4 | Großgeräte > 50 cm (Gerätekategorie 4)

Waschmaschinen
Wäschetrockner (keine Wärmepumpentrockner)
Geschirrspüler
Elektroherde und -backöfen
Elektrokochplatten

Leuchten
Ton- und Bildwiedergabegeräte
Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln)
Geräte zum Sticken und Weben

Großrechner
Großdrucker
Kopiergeräte
Geldspielautomaten
medizinische Großgeräte
große Überwachungs- und Kontrollinstrumente
große Produkt- und Geldausgabeautomaten
Nachtspeicherheizgeräte


Sammelgruppe 5 Kleingeräte < 50 cm (Gerätekategorie 5)

Staubsauger
Teppichkehrmaschinen
Leuchten
Mikrowellengeräte
Lüftungsgeräte
Bügeleisen
Toaster
elektrische Messer
Ventilator
Wasserkocher
Uhren
elektrische Rasierapparate
Waagen
Haar- und Körperpflegegeräte
Radiogeräte
Videokameras
Videorekorder
Hi-Fi-Anlagen
Musikinstrumente
Ton- und Bildwiedergabegeräte
elektrisches und elektronisches Spielzeug
Sportgeräte
Fahrrad-, Tauch-, Lauf-, Rudercomputer usw.
Rauchmelder
Heizregler
Thermostate
elektrische und elektronische Kleinwerkzeuge
medizinische Kleingeräte
Hand-Schweißgerät, Folienschweißgerät
Kleingeräte mit eingebauten Photovoltaikmodulen


Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik < 50 cm (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm) | (Gerätekategorie 6)

Mobiltelefone
GPS-Geräte
Taschenrechner
Router
PCs
PC Tastatur und weiteres PC Zubehör
Drucker
Telefone

sowie
Stromkabel, Kabelschrott, elektrische Leitungen, Schalter, Antennen, Verteiler


Sammelgruppe 6 | Photovoltaikmodule (Gerätekategorie 4)

Photovoltaikmodule



Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG

Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 16.01.2024 Zurück