Mundschutzmasken

Einmalhandschuhe und andere Teile einer persönlichen Schutzausrüstung
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über die Toilette entsorgen

Kennzeichen für Stoffe, die die Umwelt gefährden

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Sämtliche gebrauchte Teile einer persönlichen Schutzausrüstung gehören, gesondert verpackt in einem festen, verschlossenen Kunststoffsack in den Restabfall.

Als Restabfall ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 31.10.2023 Zurück