Pedelec

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder
  • Entsorgungswege:
Elektroaltgerätesammlung

Elektroaltgerätesammlung

Holsystem nach Anmeldung

REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Abholen lassen oder selbst anliefern
Defekte Pedelecs aus privaten Haushalten werden als sogenannte Altgeräte nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte oder das Online-Anmeldeformular vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.

• Auch auf den Wertstoffhöfen können Elektroaltgeräte im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.

Die oben genannte Regelung betrifft jedoch nur E-Fahrrader mit Tretunterstützung, die keine EU-Typengenehmigung benötigen, eine Leistung von maximal 250 Watt besitzen und den Fahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

Die oben genannte Regelung greift nicht für S-Pedelecs (schnelle Pedelecs), die eine EU-Typengenehmigung benötigen, eine Motorleistung bis zu 500 Watt und eine motorunterstütze Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben, sowie E-Bikes (Fahrrad ohne Tretunterstützung), die eine Nennleistung von über 500 Watt und eine Maximalgeschwindigkeit von über 20 km/h haben.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 bundesweit gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler sind verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter müssent, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, Elektroaltgeräte zurücknehmen.

Außerdem gilt, dass Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern immer zurückgenommen werden müssen, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Niemals in den Restabfall
Elektro- und Elektronik(alt)geräte enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restabfall verboten.

Zuletzt aktualisiert: 03.07.2026 Zurück