Blinkschuhe

LED Sneaker, Bekleidung mit eingebauten LED und Energiequellen
  • Entsorgungswege:
Elektroaltgerätesammlung

Elektroaltgerätesammlung

Holsystem nach Anmeldung

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben
OVVD Kleinanlieferbereiche | in Rosenow, Demmin und Neustrelitz
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REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
REMONDIS Wertstoffhöfe | im LK Mecklenburgische Seenplatte
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

ElektroG offenen Anwendungsbereich
Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs „Open Scope“ gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehören ab August 2018 auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu den Elektroaltgeräten.

Darunter fallen insbesondere die "Blinkschuhe". Man kann diese Bauteile nicht ohne Zerstörung ausbauen. Diese Gegenstände dürfen nicht über den Restabfall entsorgt werden. Fest eingebaute Batterien oder aufladbare Akkus liefern die Energie für das Blinken der Schuhe oder Kleidung. Eine USB-Buchse weist auf einen eingebauten Lithium-Ionen-Akku hin.

Abholen lassen oder selbst anliefern
Blinkschuhe und andere Kleidung mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen sind als batteriebetriebene Altgeräte der Gruppe 5 zu entsorgen.

Sie werden, am besten zusammen mit anderen Elektrokleingeräten nach Anmeldung über die Sperrmüllkarte, das Online-Anmeldeformular auf der Website und in der App vom angeschlossenen Grundstück des Anmeldenden abgeholt.

• Auch auf den Wertstoffhöfen können diese Abfälle im Rahmen der Öffnungszeiten selbst angeliefert werden.
• Ebenso nimmt der Fachhandel Elektroaltgeräte im Rahmen der "Rücknahmepflicht der Vertreiber" zurück.

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 bundesweit gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler sind verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen. Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter müssen, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, Elektroaltgeräte zurücknehmen.

Außerdem gilt, dass Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern immer zurückgenommen werden müssen, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde. Auch ein neues Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Niemals in den Restabfall
Elektro- und Elektronik(alt)geräte enthalten viele wertvolle Metalle, die recycelt werden können. Darum ist eine Entsorgung über den Restabfall verboten.

Zuletzt aktualisiert: 03.07.2026 Zurück