Asche bis Zigarettenkippen | Restabfälle von A bis Z

Restabfall aller Art, alle Haushaltsabfälle, der keine verwertbaren und schadstoffhaltige Bestandteile mehr enthalten
  • Entsorgungsweg:
Schwarze Mülltonne für Restabfälle

Schwarze Mülltonne für Restabfälle

MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Als Restabfall ist der Anteil der Haushaltsabfälle zu entsorgen, der nicht verwertbar ist und/oder, der keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen wie Bioabfall, Altpapier, Leichtverpackungen, Verpackungsglas, Elektroaltgeräten, Alttextilien, gefährlichen Abfällen oder verwertbaren Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet werden kann.

• Asche, Kohlenasche, Holzkohlenasche (abkühlen lassen*)
• Bettfedern
• Einwegrasierer, Einwegspritzen, Einwegfeuerzeuge und diverse andere Einwegartikel
• Fahrradreifen, Fahrrad- und Motorradhelm
• Fotopapier und überlagerte, alte Fotos
• Geschirr (Teller, Tassen, Becher, Schüsseln und ähnliches aus Porzellan, Steingut, Ton)
• Haushaltsglas (Trinkgläser für Wein, Bier, Saft, Vasen, Glasschalen, Glaskannen und ähnliches)
• Haushaltskristall (Vasen und Schalen aus Kristall, Bleikristall)
• Kleiderbügel aus Holz; Plaste/Kunststoff, Metalldraht
• Inlineskater und Rollschuhe (einzelne in den Restabfall, viele mit sperrigen Abfällen entsorgen)
• Mundschutzmasken
• Schallplatten, Vinylplatten, Musikkassetten, Disketten, Tonbänder
• Schuhe aller Art, Gummistiefel, Pantinen, Sportschuhe, nicht mehr tragbar
• Staubsaugerbeutel, Kehricht, Straßenkehricht
• Thermobehälter
• Tupperware Behältnisse jeder Art
• Verbandsmaterialien aus privaten Anwendungen (Mullbinden, Pflaster, Bandagen und ähnliches)
• Wachstuch (Tischdecken und ähnliches aus Textil-/Kunststoffverbundgewebe)
• Weihnachtsdekorationen (Christbaumkugeln, Lametta und ähnliches)
• Windeln (Pampers, Wegwerfwindeln)
• Zigarettenkippen und -asche

* Abgebrannte Restabfallbehälter müssen kostenpflichtig ersetzt werden.

Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.

Zuletzt aktualisiert: 23.11.2023 Zurück