E-Vapes | E-Zigaretten

E-Zigaretten Verdampfer, Akkus & Liquids, Einweg-E-Zigaretten
  • Entsorgungswege:
Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

Im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten oder Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme verschiedener NGOs

Elektroaltgerätesammlung
Elektroaltgerätesammlung
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Einweg-E-Zigaretten gehören NICHT in die Sammelbehälter für Altbatterien
Damit die Einweg-E-Zigarette nur dann qualmt, wenn sie soll, und nicht zu Großbränden in Abfallsammelfahrzeugen und -behandlungsanlagen führt, ist eine korrekte Entsorgung notwendig.

Sie gehören natürlich nicht in den Restabfall. Und es ist auch nicht richtig, sie in die Sammelbehälter für Altbatterien zu werfen, denn ...
• es handelt sich um Elektro(alt)geräte, in denen Lithium-Ionen-Batterien fest verbaut sind.
• Und diese Lithium-Ionen-Batterien sind aufgrund ihrer Empfindlichkeit die Ursache für die oben genannten Brände.

Richtiges Zurückgeben ist einfach
Korrekt entsorgt werden verbrauchte E-Zigaretten bei den Elektroaltgeräte-Sammelstellen des Handels sowie auf unseren Wertstoffhöfen und Kleinanlieferbereichen der OVVD im Landkreis.

Weitere Rücknahmemöglichkeiten finden Sie über den Rückgabefinder der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR). Auch im Handel und in den Läden, die die Einweg-E-Zigaretten verkaufen können sie zurückgegeben werden.

Auch im Handel und in den Läden, die die Einweg-E-Zigaretten verkaufen können diese zurückgegeben werden.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Ab dem 18. Februar 2027 wird der Verkauf von klassischen Einweg-E-Zigaretten ("Disposables" oder "Puffs") in Deutschland und der gesamten EU faktisch verboten. Zitat und mehr siehe Link - Einweg E-Zigarettenverbot ab 2027 sowie Link - Rücknahmen von Einweg-E-Zigaretten

Zuletzt aktualisiert: 03.07.2026 Zurück