Schwarze Mülltonne für Restabfälle
MT und MGB - 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter
Kerzengläser gehören nicht in die Altglascontainer
Kerzengläser bitte über den Restabfall entsorgen
Kerzengläser bestehen zwar aus Glas, doch die Glaszusammensetzung unterscheidet sich von der beim Verpackungsaltglas.
Zum Verpackungsaltglas gehören Weinflaschen, Schnapsflaschen und Essigflaschen, Ölflaschen, Gurkengläser, Rotkohlgläser und Marmeladengläser. Nicht aber Kerzengläser.
Deshalb entsorgt man nicht mehr nutzbare Kerzengläser über den Restabfall.
Restabfälle (Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) dürfen regelmäßig nur in den auf dem Grundstück aufgestellten, im Landkreis zugelassenen Restabfallbehältern zur Abfuhr bereitgestellt werden. Die Entleerung der 60 bis 240 Liter Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich nach dem Tourenplan.